Haftstrafen im Prozess um Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung DHKP-C
Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute (25. November 2024) unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Lars Bachler drei Angeklagte zu Freiheitsstrafen in Höhe von drei jahren drei Monaten bis zu fünf Jahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (DHKP-C) verurteilt.