Stuttgart, 6. Juli 2026 (JPD). HEUKING hat die Gesellschafter der SATec GmbH bei der Veräußerung an die niederländische 2Connect beraten. Die Käuferin ist eine Portfolio-Plattform von Rivean Capital. Die Beratung umfasste auch die Rückbeteiligung der bisherigen Gesellschafter.
Das HEUKING-Team wurde von den Stuttgarter Partnern Dr. Rainer Herschlein und Dr. Emanuel Teichmann geführt. Die Beratung erfolgte rechtlich und steuerrechtlich.
Mit der Übernahme will 2Connect seine Interconnect-Expertise mit den Engineering- und Systemintegrationskompetenzen von SATec verbinden. Dadurch entsteht nach Angaben der Beteiligten ein durchgängiges Leistungsangebot für sicherheitskritische Endmärkte, darunter Verteidigung, Halbleiterindustrie sowie Luft- und Raumfahrt.
Die SATec GmbH wurde 1993 gegründet und hat ihren Sitz in Bischofswiesen. Das Unternehmen ist ein deutscher Hersteller von Spezialkabeln und elektromechanischen Baugruppen. Zum Leistungsspektrum gehören Automatisierungstechnik, Schaltschrankfertigung, Anlageninstallationen, Kabelkonfektion, SPS-Programmierung sowie Wehr- und Rüstungstechnik.
SATec bedient insbesondere Kunden aus den Bereichen Verteidigung und industrielle Automatisierung. Das Unternehmen steht nach Angaben von HEUKING für technische Kompetenz, Flexibilität sowie hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards.
2Connect wurde im Jahr 2000 in den Niederlanden gegründet und ist Anbieter kundenspezifischer High-Mix-/Low-Volume-Verbindungslösungen für sicherheitskritische Anwendungen. Das Unternehmen entwickelt, konstruiert und produziert maßgeschneiderte Interconnection-Lösungen für OEMs und ODMs. Es beschäftigt rund 800 Mitarbeitende an Standorten in den Niederlanden, Deutschland, Rumänien, den USA und Hongkong und vertreibt Produkte in mehr als 45 Ländern.
Zum HEUKING-Team gehörten neben Dr. Rainer Herschlein und Dr. Emanuel Teichmann auch Fabian G. Gaffron und Simon Pommer im Steuerrecht, Michael Kreisler im Außenwirtschaftsrecht/FDI, Dr. Veronika Straub im Immobilienrecht, Dr. Antonia Stein im Arbeitsrecht sowie Beatrice Stange im Kartellrecht.






