Mit seinem Beschluss vom 24. Juni 2021 (Az. 1 BvR 2656/18 u. a.) erklärte das Bundesverfassungsgericht zentrale Regelungen des Klimaschutzgesetzes für teilweise verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber dazu, bereits heute hinreichende Vorkehrungen zu treffen, um künftige Freiheitseinbußen durch Klimaschutzmaßnahmen zu vermeiden – eine wegweisende Entscheidung, die das Klimaschutzgebot als grundrechtlich abgesichert hervorhob.

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