
Am 17. Juni 1925 unterzeichneten zahlreiche Staaten, darunter auch das Deutsche Reich, das Genfer Protokoll, das den erstmaligen völkerrechtlichen Verzicht auf den Einsatz chemischer und bakteriologischer Waffen im Krieg erklärte. Das Abkommen markierte einen Meilenstein im humanitären Völkerrecht und legte den Grundstein für spätere völkerrechtlich verbindliche Rüstungskontrollregime.