Mit Beschluss vom 15. Juni 2022 (Az. 2 BvE 4/20) stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot verletzt hat. Anlass war eine Presseäußerung während einer offiziellen Reise nach Südafrika im Februar 2020, in der sie die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen – unter Mitwirkung der AfD – als „unverzeihlich“ bezeichnete und ihre Rückgängigmachung forderte. Die Richter sahen hierin eine unzulässige parteiergreifende Einflussnahme im politischen Meinungskampf.

Urteil vom 15. Juni 2022 – 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20

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