Am 14. Juni 2023 hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Richtervorlagen zur Überprüfung des Cannabisverbots als unzulässig zurückgewiesen. Die antragstellenden Amtsgerichte hatten die Strafbarkeit des Besitzes von Cannabis für verfassungswidrig gehalten. Das Gericht lehnte eine inhaltliche Prüfung jedoch ab, da die Vorlagen nicht ausreichend begründet waren – insbesondere fehle eine substantielle Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsprechung von 1994. Damit blieb das Cannabisverbot vorerst bestehen.

Beschluss vom 14. Juni 2023 – 2 BvL 3/20, 2 BvL 8/23, 2 BvL 2/23, 2 BvL 1/23, 2 BvL 14/22, 2 BvL 13/22, 2 BvL 12/22, 2 BvL 5/22, 2 BvL 4/22, 2 BvL 3/22, 2 BvL 7/21, 2 BvL 5/21, 2 BvL 14/20

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