Missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft, mit denen Aufenthaltsrechte erschlichen werden, sollen künftig wirksamer verhindert werden. Hierfür haben das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesministerium der Justiz jetzt einen gemeinsamen Gesetzesentwurf vorgelegt, der in Kürze mit Ländern und Verbänden beraten werden soll.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir schieben Täuschungen und Rechtsmissbrauch, um an ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu kommen, einen deutlichen Riegel vor. Scheinvaterschaften gehen immer auch zulasten der betroffenen Kinder – hierfür gibt es keinerlei Toleranz. Wir müssen Kinder davor schützen. Außerdem verhindern wir durch die Neuregelungen frühzeitiger und effektiver, dass sich durch missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen Rechte erschlichen werden. Wir wollen erreichen, dass solcher Rechtsmissbrauch vor der Anerkennung aufgedeckt und klar sanktioniert wird. Gleichzeitig wollen wir damit verbundenen missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen stoppen. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass das Verfahren bei leiblichen und sozialen Vaterschaften nicht unnötig verzögert wird.“

Bundesjustizminister Marco Buschmann: „Missbräuchliche Anerkennungen von Vaterschaft sind eine skrupellose Masche, um das Ausländerrecht zu umgehen. Der Trick mit den falschen Vätern kostet unsere Sozialkassen jedes Jahr horrende Summen. Klar ist: Der Staat muss gegen diesen Missbrauch vorgehen. Doch vergangene Bundesregierungen haben sich an dem Problem die Zähne ausgebissen: Das erste Gesetz ist vor dem Verfassungsgericht gescheitert, das zweite hat den Praxistest nicht bestanden. Ich bin zuversichtlich, dass wir jetzt eine Lösung gefunden haben: eine Regelung, die verfassungsfest und zugleich effektiv ist. Mit einem neuen Verfahren wollen wir erreichen, dass missbräuchliche Anerkennungen künftig besser verhindert werden – und das Spiel der Scheinväter-Mafia nicht mehr aufgeht. Nancy Faeser und mir ist dieses Vorhaben ein wichtiges Anliegen, denn es geht um die Bekämpfung eines ernsten sozialen Problems. Ich bin deshalb sehr froh, dass unsere Häuser bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs so vertrauensvoll zusammengearbeitet haben.“

Der Gesetzentwurf zieht eine klare Grenze. Es soll effektiv verhindert werden, dass Personen ohne sonstige Bleibeperspektive eine solche über die Vortäuschung einer Vaterschaft erlangen. Gleichzeitig gilt es, damit verbundenen missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen zu stoppen.

Die bisherigen Regelungen haben sich nicht als effektiv genug erwiesen, wie eine Evaluation der bisherigen Regelung und Rückmeldungen aus der Praxis zeigen. Daher soll ein anderer Verfahrensansatz gewählt werden. In allen Fällen, in denen durch die Anerkennung ein neues Aufenthaltsrecht geschaffen werden kann und das Kind nicht leiblich vom Anerkennenden abstammt, setzt eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft künftig die Zustimmung der Ausländerbehörde voraus. Das wird künftig von den Standesämtern kontrolliert.

Im Gesetzentwurf sind neue (widerlegliche) Vermutungstatbestände geregelt, die für oder gegen einen möglichen Missbrauch sprechen, damit eine Entscheidung schnell ergehen kann. Stellt sich nach Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass diese aufgrund falscher Tatsachenangaben erwirkt wurde, kann sie zurückgenommen werden. Zusätzlich sollen Fälle missbräuchlicher Anerkennung zukünftig unter Strafe stehen.

(c) BMJ, 30.04.2024

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