Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmorgen den von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls„ (20/9720) mehrheitlich abgelehnt. Gegen den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Gruppe Die Linke bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Zustimmung der CDU/CSU-Fraktion.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens sind 2019 zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls die Befugnisse der Ermittlungsbehörden im Bereich der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) erweitert worden. Mit dem Entwurf setzen sich die Unionsabgeordneten dafür ein, die für diese Fälle vorgesehene, auf fünf Jahre befristete Möglichkeit zur Telekommunikationsüberwachung zu verlängern.

(c) HiB Nr. 169, 20.03.2024

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