
Die Bundesregierung schafft mit der Abschaffung der bürokratischen Stoffstrombilanzverordnung eine jährliche Entlastung von rund 18 Millionen Euro für Landwirte und beseitigt eine als praxisfern kritisierte Dokumentationspflicht. Zugleich wird die volle Agrardieselrückvergütung ab 2026 wieder eingeführt, was die landwirtschaftlichen Betriebe mit etwa 430 Millionen Euro jährlich finanziell unterstützt und Planungssicherheit schafft. Ergänzt wird dies durch einen stabilen Haushalt für 2025, der Investitionen in Digitalisierung, Tierwohl und ländliche Räume sichert.
Die Bundesregierung setzt wichtige Entlastungen für die Landwirtschaft um: Die Stoffstrombilanzverordnung wird abgeschafft, wodurch die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich rund 18 Millionen Euro an bürokratischem Aufwand einsparen. Die Verordnung, die seit 2018 detaillierte Dokumentationspflichten über Nährstoffflüsse im Betrieb vorschreibt, hatte sich als praxisfern und wenig zielführend erwiesen. Trotz Abschaffung bleibt die Düngeverordnung in Kraft, um Umweltstandards und eine fachgerechte Düngung zu gewährleisten.
Parallel dazu wird ab 2026 die volle Agrardieselrückvergütung wieder eingeführt. Damit erhalten Landwirte eine steuerliche Entlastung von 21,48 Cent pro Liter Diesel, was ihnen im Schnitt rund 2.790 Euro jährlich an Mehrkosten erspart und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Diese Entscheidung signalisiert einen klaren Kurswechsel in der Landwirtschaftspolitik und schafft für die Betriebe mehr Planungssicherheit.
Darüber hinaus bleibt der Haushalt des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) für 2025 auf hohem Niveau stabil. Das sichert Investitionen in Digitalisierung, Tierwohl, ländliche Räume und die landwirtschaftliche Unfallversicherung. Insgesamt stärken diese Maßnahmen die Landwirtschaft spürbar und unterstützen bäuerliche Familienbetriebe in einem herausfordernden Umfeld.