
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat die Aufnahme der AfD in das Verzeichnis extremistischer und extremistisch beeinflusster Organisationen im Rahmen der Verfassungstreuepflicht für den öffentlichen Dienst angekündigt. Damit soll sichergestellt werden, dass Bewerber im öffentlichen Dienst keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgen, wobei jede Mitgliedschaft in der AfD einer individuellen Prüfung unterzogen wird.
Der Ministerrat hat heute dem Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmannzugestimmt, die AfD in das „Verzeichnis extremistischer und extremistisch beeinflusster Organisationen“ aufzunehmen, das Teil der Bekanntmachung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (VerftöDBek) ist. Ziel dieser Bekanntmachung ist, die Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst sicherzustellen. „Lehrer, Polizisten oder Richter haben eine große Verantwortung für unseren Staat und müssen daher auch Gewähr dafür bieten, dass sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Dies gilt auch für alle anderen Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigen im öffentlichen Dienst. Mit meinen Innenministerkolleginnen und -kollegen von Bund und Ländern bin ich mir einig: Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts verloren“, so Herrmann. „In Bayern haben wir mit dem Verfahren nach der Bekanntmachung ein Instrument an der Hand, um Bewerber effektiv auf ihre Verfassungstreue überprüfen zu können.“ Eine bloße Mitgliedschaft führt laut Herrmann jedoch nicht zwangsläufig zu einer Ablehnung. „Jeder Einzelfall muss eingehend geprüft und sämtliche Zweifel ausgeräumt werden.“ +++
Das Verfahren nach der Verfassungstreue-Bekanntmachung sieht nach den Worten des Ministers vor, dass Bewerber für den öffentlichen Dienst insbesondere die Frage beantworten müssen, ob sie Mitglied in einer der im Verzeichnis aufgeführten Organisation waren oder sind oder eine solche unterstützt haben oder noch unterstützen. „Eine derartige Mitgliedschaft gibt Anlass, im Einzelfall näher zu prüfen, ob der Bewerber tatsächlich geeignet ist. Für diese Einzelfallentscheidung können dann beispielsweise auch weitere verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse abgefragt und einbezogen werden“, so der Minister.
Die Aufnahme der AfD in das derzeit über 200 Organisationen umfassende Verzeichnis ist laut dem Innenminister zum aktuellen Zeitpunkt in Bayern geboten. „Diese Entscheidung stützt sich in erster Linie auf die Erkenntnisse des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, die sich überwiegend auf Aktivitäten und Äußerungen mit bayerischem Bezug konzentrieren.“ Das Landesamt beobachte die AfD seit Sommer 2022, um aufzuklären, ob sie als Gesamtpartei von einer verfassungsfeindlichen Grundtendenz beherrscht werde. „Das Verwaltungsgericht München hat die Einschätzung des Landesamtes, dass eine fortwährende Beobachtung aufgrund des Einflusses von rechtsextremistischen Aktivisten und Strömungen in der AfD sachlich begründet ist, bestätigt“, erläuterte Herrmann. Derzeit sei laut den Verfassungsschützern weder ein Rückgang dieser extremistischen Äußerungen und Tätigkeiten zu erkennen noch zu erwarten, dass sich die gemäßigteren Strömungen innerhalb der Gesamtpartei AfD in absehbarer Zeit durchsetzen werden. „Daher ist es erforderlich, die AfD in das Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen aufzunehmen und bei Bewerbern für den öffentlichen Dienst, die Mitglied der AfD sind, genau hinzuschauen“, erläuterte Herrmann.
IM Bayern, 24.06.2025