Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben heute sieben Richter beim Gericht ernannt.

  • Herr Marc Jaeger und Herr Dean Spielmann (Luxemburg) sowie Frau Mirela Stancu und Herr Ion Gâlea (Rumänien) wurden erneut zu Richtern beim Gericht ernannt. Herr Steven Verschuur (Niederlande) wurde für eine erste Amtszeit zum Richter am Gericht ernannt. Die genannten Ernennungen betreffen eine Amtszeit, die am 1. September 2022 beginnt und am 31. August 2028 endet. Sie erfolgen im Zuge der teilweisen Neubesetzung des Gerichts, die 2022 durchgeführt wird und 26 Richterstellen betrifft.
  • Frau Beatrix Ricziová (Slowakei) wurde für den Zeitraum ab dem Tag des Inkrafttretens des Ernennungsbeschlusses bis zum 31. August 2022 zur Richterin am Gericht ernannt. Diese Ernennung erfolgte vor dem Hintergrund einer freien Stelle im Rahmen der teilweisen Neubesetzung des Gerichts für 2016.
  • Herr Tihamér Tóth (Ungarn) wurde nach dem Tod von Herrn Barna Berke zum Richter beim Gericht ernannt. Herr Tóth wurde für die verbleibende Amtszeit von Herrn Berke, d. h. bis zum 31. August 2022, ernannt.

Hintergrund

Der Gerichtshof der Europäischen Union besteht aus zwei Gerichten: dem Gerichtshof und dem Gericht.

Die Richterinnen und Richter sowie Generalanwältinnen und Generalanwälte werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen nach Anhörung eines Ausschusses ernannt, der die Aufgabe hat, eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für die Ausübung der betreffenden Tätigkeiten abzugeben.

Es werden Persönlichkeiten ausgewählt, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten. Um für ein Amt beim Gerichtshof ernannt werden zu können, müssen die Bewerberinnen und Bewerber in ihrem Staat die für die höchsten richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder Juristinnen bzw. Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung sein. Um für ein Amt beim Gericht ernannt werden zu können, müssen sie über die Befähigung zur Ausübung hoher richterlicher Tätigkeiten verfügen.

Quelle: Rat der EU, Pressemitteilung vom 29. Juni 2022

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