
Karlsruhe, 20. April 2026 (JPD) Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den kosovarischen Staatsangehörigen Erjon S. erhoben. Dem zur Tatzeit als Jugendlicher mit Verantwortungsreife eingestuften Angeschuldigten werden unter anderem versuchter Mord in drei Fällen sowie weitere Gewaltdelikte vorgeworfen. Die Anklage steht im Zusammenhang mit Messerangriffen in Essen im September 2025.
Messerangriffe in Essen – Anklage wegen versuchten Mordes
Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft folgt der Angeschuldigte einer islamistisch-jihadistischen Ideologie und fasste Anfang September 2025 den Entschluss, einen sogenannten Jihad gegen vermeintlich Ungläubige zu führen. Als Tatopfer habe er zunächst einen Hausmeister und eine Lehrerin aus seinem persönlichen Umfeld ausgewählt und später auch weitere Opfer jüdischen Glaubens angestrebt.
Am 5. September 2025 griff Erjon S. zunächst eine Grundschule in Essen an, wo er einen Hausmeister schlug und mit Pfefferspray attackierte. Ein Einsatz des mitgeführten Messers sei in diesem Fall durch Gegenwehr verhindert worden. Kurz darauf habe er im Bereich eines Berufskollegs eine Lehrerin mit mehreren Messerstichen in den Oberkörper schwer verletzt.
Im weiteren Verlauf habe der Angeschuldigte zweimal die Alte Synagoge in Essen aufgesucht, jedoch keine aus seiner Sicht geeigneten Opfer angetroffen. Stattdessen habe er auf offener Straße einen ihm unbekannten Mann mit einem Messer im Rücken verletzt. Alle Geschädigten überlebten, erlitten jedoch teilweise schwere Verletzungen.
Zur Vermeidung einer Festnahme und nach Darstellung der Anklage zur Herbeiführung eines sogenannten Märtyrertodes sei der Angeschuldigte anschließend mit einem Messer auf Polizeibeamte zugelaufen. Dabei wurde er durch einen Schuss im Gesicht verletzt und später festgenommen. Seit dem 6. September 2025 befindet er sich in Untersuchungshaft.
Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren zuvor von der Staatsanwaltschaft Essen übernommen. Neben dem Vorwurf des versuchten Mordes in drei Fällen werden ihm unter anderem gefährliche und einfache Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung zur Last gelegt. Die Anklage ist nun beim Oberlandesgericht Düsseldorf anhängig.





