
Berlin, 28. September 2025 (JPD) – Die Bundesregierung hat Zahlen zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten vorgelegt. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion verweist sie auf rund 380.000 registrierte Personen, die auf Wartelisten stehen. Dabei handele es sich auch um Mehrfachregistrierungen sowie um Fälle, in denen der Nachzugswunsch nicht mehr aktuell sei.
Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten war am 24. Juli 2025 in Kraft getreten. Mit der Anfrage wollte die Linksfraktion unter anderem in Erfahrung bringen, wie viele Menschen von der Regelung tatsächlich betroffen sind.
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten im Fokus
Die Zahlen verdeutlichen die Dimension der offenen Fälle beim Familiennachzug. Laut Bundesregierung lassen sich aus den Wartelisten keine exakten Rückschlüsse auf die Zahl der Anspruchsberechtigten ziehen, da Doppelungen und nicht mehr aktuelle Anträge enthalten sind. Politisch bleibt das Thema umstritten, da die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte wiederholt Gegenstand parlamentarischer Debatten ist.
Mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage stellt die Bundesregierung klar, dass eine präzise Erfassung der Betroffenen derzeit nicht möglich ist. Damit bleibt die Frage offen, wie viele Familien tatsächlich von der gesetzlichen Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten betroffen sind.