Die Schutzquote für männliche Asylsuchende aus Afghanistan ist im ersten Halbjahr 2025 stark von 91,4 % (2024) auf 49,8 % gesunken, im Juni lag sie bei 33,7 %. Die Bundesregierung verweist auf neue Bamf-Leitsätze und betont, dass Abschiebungen nur bei fehlendem Schutzbedarf erfolgen.

    Die bereinigte Schutzquote für männliche Asylsuchende aus Afghanistan ist im ersten Halbjahr 2025 deutlich zurückgegangen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/1014) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/876) hervorgeht, lag sie 2024 noch bei 91,4 Prozent und sank von Januar bis Juni 2025 auf 49,8 Prozent. Im Juni 2025 betrug der Wert 33,7 Prozent. Die Schutzquote bezeichnet den Anteil der Asylentscheidungen, in denen ein Schutzstatus wie eine Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot gewährt wird, bereinigt um formelle Entscheidungen. 

    Afghanische Frauen und Mädchen erhielten laut Bundesregierung in der Regel Flüchtlingsschutz, führt die Bundesregierung aus. Ausnahmen gebe es nur, „wenn die Antragstellerin vorträgt, mit den Zielen, den gesellschaftspolitischen Vorstellungen und Werten der De-facto-Regierung der Taliban in völliger Übereinstimmung zu stehen“.

    Nach Angaben der Bundesregierung hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im März 2025 die Herkunftsländerleitsätze zu Afghanistan umfassend aktualisiert. Grundlage seien unter anderem Berichte der European Union Agency for Asylum (EUAA), des Auswärtigen Amts, der UN-Unterstützungsmission in Afghanistan (UNAMA) und des Afghanistan Analyst Network (AAN) gewesen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass Entscheidungen über Abschiebungsverbote sich nach den rechtlichen Voraussetzungen und aktueller Rechtsprechung richten. In der Kleinen Anfrage hatte Die Linke zuvor von einer geänderten Praxis des Bamf berichtet, nach der bei jungen, gesunden und arbeitsfähigen Männern ohne besondere Vulnerabilitäten „eine Ablehnung“ in Betracht komme.

    Die Bundesregierung berichtet zudem, dass am 18. Juli 2025 unter Vermittlung Katars eine Rückführung nach Afghanistan erfolgt sei. Technische Kontakte zu Vertretern der De-facto-Regierung bestünden, eine Anerkennung als rechtmäßige Regierung erfolge jedoch nicht. Abschiebungen würden nur vollzogen, wenn kein Schutzbedarf bestehe und keine Gefahr im Herkunftsland drohe.

    Zum Ende des zweiten Quartals 2025 waren den Angaben zufolge 11.172 afghanische Staatsangehörige in Deutschland ausreisepflichtig, darunter 1.454 Frauen. Zudem verfügten 9.462 Personen über eine Duldung, die Mehrheit davon Männer (8.304).

    HiB Nr. 341, 11.08.2025

    Cookie Consent mit Real Cookie Banner