
Berlin, 3. September 2025 (JPD) – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch zwei Gesetzentwürfe beschlossen, mit denen das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in deutsches Recht umgesetzt wird. Ziel ist es, Migration auf europäischer Ebene besser zu steuern, illegale Einreisen zu begrenzen und die Asylverfahren effizienter zu gestalten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt betonte, dass Deutschland damit in der Migrationspolitik voranschreite und ein funktionierendes, verlässliches System für Sicherheit und europäische Solidarität geschaffen werde.
Die Gesetzesvorlagen setzen die GEAS-Richtlinie und die zugehörigen Verordnungen eins zu eins um. Künftig können Asylanträge bei Einreise über Flughäfen oder Seehäfen in speziellen Grenzverfahren geprüft werden. Personen, deren Antrag abgelehnt wird, sollen im anschließenden Rückkehrgrenzverfahren innerhalb von zwölf Wochen zurückgeführt werden. Das sogenannte Screening wird alle irregulär eingereisten Personen innerhalb weniger Tage erfassen, inklusive biometrischer Daten, Gesundheits- und Sicherheitskontrollen sowie Registrierung in der EURODAC-Datenbank, die zu einer umfassenden Migrationsdatenbank ausgebaut wird. Zudem erhält die Bundesregierung die Möglichkeit, sichere Dritt- und Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung festzulegen, und ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus soll Mitgliedstaaten entlasten, die unter hohem Migrationsdruck stehen.
Die Gesetzentwürfe sehen weiterhin Maßnahmen vor, um die Bewegungsfreiheit einzuschränken oder Haft anzuordnen, wenn ein gesetzlicher Haftgrund besteht und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können bei Verstößen oder gewalttätigem Verhalten eingeschränkt werden, während der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber grundsätzlich nach drei Monaten ermöglicht wird, sofern keine Verzögerung zu Lasten des Antragstellers erfolgt. Zusätzlich werden Sekundärmigrationszentren eingerichtet, um Asylbewerber, die bereits Schutz in einem anderen Mitgliedstaat erhalten haben, zentral unterzubringen und schnell zurückzuführen. Behörden erhalten weitergehende Befugnisse zu Aufenthalts- und Meldepflichten, während bestehende Verfahren, wie das Flughafenverfahren, ausgeweitet und die Ausweisung von Sexualstraftätern erleichtert werden.
Mit den neuen Regelungen will die Bundesregierung die europäischen Vorgaben vollständig umsetzen und zugleich national Spielräume nutzen, um Asylverfahren restriktiver zu gestalten, die Rückführungen zu beschleunigen und die Migrationskontrolle zu stärken.