Regensburg, 22. Oktober 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Eilanträge von zwei Hundehaltern aus dem Landkreis Cham gegen die Anordnungen der Gemeinde Traitsching abgewiesen. Die Gemeinde hatte die Abgabe von drei Wolfshunden sowie ein generelles Haltungsverbot für große Hunde und Kampfhunde verfügt. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und verwies auf die konkrete Gefährdung durch das Verhalten der Halter.


VG Regensburg bestätigt Abgabepflicht und Haltungsverbot für Wolfshunde

Die Antragsteller argumentierten, von den Wolfshunden gehe keine konkrete Gefahr aus, und die Haltungsuntersagung sei unverhältnismäßig. Sie hielten mildere Maßnahmen wie die Errichtung eines Geheges oder die Einführung einer Maulkorbpflicht für ausreichend.

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts kam hingegen zu dem Schluss, dass die sicherheitsrechtlichen Anordnungen der Gemeinde gerechtfertigt sind. Wiederholte Vorfälle mit den Hunden sowie die fortgesetzte Missachtung des bereits angeordneten Leinenzwangs zeigten, dass von den Tieren und deren Haltern eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe.

Gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts ist Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zulässig. Die inhaltliche Entscheidung über die Hauptklagen der Antragsteller (Az. RO 4 K 25.2375 und RO 4 K 25.2377) steht noch aus. Eine anonymisierte Fassung eines der Eilbeschlüsse vom 22. Oktober 2025 (Az. RO 4 S 25.2376) ist auf der Homepage des Gerichts abrufbar.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner