Gießen, 19. September 2025 (JPD) – Der Eilantrag eines Gewerbetreibenden auf Zuweisung eines anderen Standplatzes auf dem 73. Friedberger Herbstmarkt ist vor dem Verwaltungsgericht Gießen gescheitert. Die 8. Kammer wies den Antrag ab und bestätigte damit die Entscheidung der Stadt Friedberg zur Platzvergabe.

    Der Händler hatte geltend gemacht, dass die Zufahrt zu dem ihm zugewiesenen Standplatz mit seinem Verkaufswagen faktisch unmöglich sei. Zudem sei die Lage wirtschaftlich unattraktiv, während auf dem Marktgelände noch freie Flächen vorhanden seien. Die Stadt widersprach und verwies darauf, dass der Platz erreichbar sei und Lücken im Gelände aus Sicherheitsgründen sowie für weitere Beschicker freigehalten würden.

    Das Gericht stellte klar, dass kein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz bestehe. Die Zuweisung liege im Gestaltungsermessen der Veranstalterin, die dabei auch brandschutz- und logistische Anforderungen berücksichtigen müsse. Auch wenn der Aufbau des Standes unter Umständen nur mit technischen Anpassungen möglich sei, sei dies dem Antragsteller zumutbar.

    Die Entscheidung (Az.: 8 L 5359/25.GI) ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von zwei Wochen können die Beteiligten Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

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