Gießen, 18. September 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Gießen hat einem Schausteller die Teilnahme am 73. Friedberger Herbstmarkt zugesprochen. Mit einem Eilbeschluss verpflichtete das Gericht die Stadt Friedberg, den Gewerbetreibenden mit seinem Crêpes-Stand zuzulassen. Die Ablehnung durch die Stadt sei nicht hinreichend begründet gewesen.

Die Kommune hatte den Antrag mit dem Hinweis auf begrenzte Platzkapazitäten abgewiesen und argumentiert, dass die Zahl der zugelassenen Stände für süße Speisen bereits ausgeschöpft sei. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Stadt keine Nachweise für einen tatsächlichen Platzmangel vorgelegt habe. Auch sei die Bildung einer besonderen Unterkategorie für Imbissstände mit Crêpes nicht in den Vergaberichtlinien vorgesehen. Zudem habe die Stadt bei der Bewertung der Attraktivität des Angebots wesentliche Aspekte außer Acht gelassen.

Verwaltungsgericht Gießen stärkt Teilnahme am Friedberger Herbstmarkt

Nach Ansicht des Gerichts sind Aussteller grundsätzlich zur Teilnahme an Jahrmärkten berechtigt, sofern sie den Vorgaben der Veranstaltung entsprechen. Ausschlüsse seien nur aus sachlich nachvollziehbaren Gründen zulässig. Da diese hier nicht vorlagen, habe der Antragsteller Anspruch auf Zulassung. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Kassel ist möglich.

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