Gelsenkirchen, 4. November 2025 (JPD) – Die Räumung der seit rund 40 Jahren besetzten „Villa Kunterbunt“ in Bochum-Werne ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Dienstag entschieden, dass die von der Stadt Bochum angeordnete Räumung bis zur Entscheidung im Eilverfahren nicht vollstreckt werden darf (Az. 5 L 2178/25).

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stoppt Räumung der „Villa Kunterbunt“ vorläufig

Die Stadt Bochum hatte mit einer sofort vollziehbaren Ordnungsverfügung die Räumung des besetzten Hauses bis zum 4. November 2025 angeordnet. Vier Bewohnerinnen und Bewohner reichten daraufhin Klage ein und beantragten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Aussetzung der Vollziehung.

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts ordnete nun im Rahmen eines sogenannten Hängebeschlusses an, dass bis zur Entscheidung im Eilverfahren keine Vollstreckung erfolgen darf. Zur weiteren Sachverhaltsaufklärung hat das Gericht zusätzliche Akten bei der Stadt Bochum angefordert und einen nichtöffentlichen Ortstermin angekündigt. Diese Schritte seien notwendig, um dem verfassungsrechtlichen Auftrag effektiven Rechtsschutzes gerecht zu werden, teilte das Gericht mit.

Das Hauptsacheverfahren (Az. 5 K 6223/25) bleibt von der Entscheidung unberührt. Wann das Verwaltungsgericht im Eilverfahren abschließend entscheidet, ist derzeit offen.

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