
Gelsenkirchen, 15. September 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat ein von der Polizei Dortmund verhängtes individuelles Messerverbot gegen einen 22-jährigen Mann bestätigt. Der Eilantrag des Betroffenen blieb ohne Erfolg. Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren muss er das Verbot einhalten.
Das Polizeipräsidium Dortmund hatte dem Mann im Mai 2025 für drei Jahre untersagt, Messer aller Art, gefährliche Werkzeuge, Sportgeräte sowie Tierabwehrsprays in der Öffentlichkeit mitzuführen. Hintergrund war eine Serie von Delikten seit 2018, bei denen der Antragsteller wiederholt mit Waffen oder gefährlichen Gegenständen auffiel. So führte er unter anderem ein Einhandmesser und ein Taschenmesser mit sich, verletzte eine Person mit einem Küchenmesser und drohte mit Pfefferspray. Zudem griff er Polizeibeamte und Ordnungskräfte an und bewarf Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes mit Getränkedosen.
Verwaltungsgericht bestätigt Messerverbot für Dortmunder
Die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts entschied, dass das öffentliche Interesse am Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit das private Interesse des Mannes überwiegt. Angesichts seiner zunehmenden Aggressivität sei die Gefahr für die öffentliche Sicherheit evident. Nach Auffassung der Richter habe der Antragsteller gezeigt, dass er Messer und andere Gegenstände in aggressiver Absicht einsetze.
Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (5 B 579/25) stellte die Kammer klar, dass das Verbot jedenfalls nicht offensichtlich rechtswidrig sei. Ob hierfür eine spezielle gesetzliche Grundlage erforderlich ist oder die polizeiliche Generalklausel ausreicht, ließ das Gericht im Eilverfahren offen. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der Mann kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen (Az.: 17 L 1155/25).