Düsseldorf, 2. September 2025 (JPD) – Eine Kommissaranwärterin darf aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden, nachdem sie bei einer privaten Feier dienstliche Bekleidungsstücke getragen und an einer gespielten Festnahme mitgewirkt hatte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte am Dienstag den Eilantrag der Anwärterin gegen ihre Entlassung ab (Az. 2 L 2837/25).

    Die 2. Kammer des Gerichts bestätigte die Einschätzung des Polizeipräsidiums, wonach das Verhalten erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung für den Polizeidienst begründe. Die Anwärterin hatte bei einer Mottoparty einen Pullover und eine Schutzweste mit der Aufschrift „Polizei“ getragen. Zudem beteiligte sie sich an einer inszenierten Festnahme eines als Drogendealer verkleideten Gastes für ein videografisches Gästebuch. Videos von dem Auftritt wurden durch andere Gäste aufgezeichnet. Nach Auffassung des Gerichts sei damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität der Polizei erheblich beeinträchtigt, insbesondere da solche Aufnahmen im digitalen Zeitalter leicht über den Kreis der Feier hinaus bekannt werden könnten.

    Die Entlassung der Kommissaranwärterin sei daher rechtmäßig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

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