Sitz des Verwaltungsgerichts: der Stahlhof in Düsseldorf; Foto: Luekk

    Düsseldorf, 26. September 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Kreispolizeibehörde Mettmann einem 16-jährigen Jugendlichen den Zutritt zur Haaner Kirmes untersagen darf. Mit Beschluss lehnte die 18. Kammer den Eilantrag des Jugendlichen gegen das Betretungsverbot ab und bestätigte damit die Gefahrenprognose der Polizei.

    Der Jugendliche war in der Vergangenheit mehrfach durch Gewalttaten und Sachbeschädigungen aufgefallen. Bereits bei der Haaner Kirmes 2023 soll er eine Person mit einer Glasflasche verletzt und Inventar in einer Geisterbahn beschädigt haben. Auch beim Haaner Weinfest 2024 und zuletzt bei einem Angriff in Wuppertal im September 2025 habe er gewalttätiges Verhalten gezeigt. Nach Ansicht des Gerichts ist daher mit weiteren Straftaten während der Kirmes zu rechnen.

    Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt Kirmesverbot

    Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation der Kreispolizeibehörde, wonach das erhebliche Aggressionspotential des Jugendlichen sowie seine Alkoholgewöhnung die Gefahr weiterer Taten begründen. Die Richter sahen die Prognose als tragfähig an und erklärten das Aufenthaltsverbot für rechtmäßig. Gegen den Beschluss (Az. 18 L 3235/25) kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

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