Die Baugenehmigung für den Neubau eines Gebäudes mit Bürofläche im Erdgeschoss und 14 Wohneinheiten in den Obergeschossen auf dem ehemaligen Chateau Rikx Gelände in Düsseldorf-Oberkassel wird vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und damit dem Eilantrag des Grundstückseigentümers des benachbarten Gaststätten- und Bierbrauereibetriebes am Belsenplatz, der sich gegen die von der Landeshauptstadt Düsseldorf erteilte Baugenehmigung vom 26. Oktober 2022 wehrt, stattgegeben.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Die Baugenehmigung ist zu Lasten des Nachbarn unbestimmt, denn sie nimmt den Lärmkonflikt, der durch das Heranrücken der geplanten Wohnnutzung bis auf deutlich unter 10 Meter an den Biergarten mit derzeit zirka 240 Sitzplätzen entsteht, nicht in den Blick. Bloße Lärmschutzauflagen der Stadt Düsseldorf sind nicht ausreichend. Aufgrund der besonderen Nähe und der Eigenart der Biergartengeräusche sind für die künftigen Anwohner gerade in den Abendstunden und am Wochenende selbst in einem Kerngebiet unzumutbare Lärmimmissionen zu befürchten. Diesen können sich diejenigen Bewohner, deren schutzbedürftige Wohn- und Schlafräume zum Biergarten ausgerichtet sind, nicht entziehen. Lärmschutzfenster sind nicht ausreichend, da ein Aufenthalt in den Wohnungen grundsätzlich auch bei geöffneten Fenstern möglich sein muss. Im Verhältnis zu der vorhandenen Bebauung am Greifweg wird die Situation hier noch verschärft. Die Klärung weiterer von den Beteiligten angesprochener Fragen wie zum Beispiel nach Geräusch- und Geruchsimmissionen der Lüftungsanlagen und der Küche bleibt dem Klageverfahren vorbehalten.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster erhoben werden.

Aktenzeichen: 4 L 640/23

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