
Stuttgart, 16. September 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Landkreis Heilbronn verpflichtet, seine Vorschlagsliste für die Wahl ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart für die Wahlperiode 2025 bis 2030 neu aufzustellen. Damit gab die 5. Kammer mit Beschluss vom 12. September 2025 (Az. 5 K 8212/25) dem Eilantrag eines AfD-Kreisrats statt, der nicht auf die Vorschlagsliste aufgenommen worden war. Ein gleichlautender Antrag der AfD-Fraktion blieb hingegen erfolglos.
Hintergrund des Verfahrens war die Sitzung des Heilbronner Kreistags vom 28. Juli 2025. Dort wurden 46 Personen für die Vorschlagsliste bestimmt. Während die Kandidatenlisten der übrigen Fraktionen angenommen wurden, lehnte das Gremium die Liste der AfD-Fraktion ab und ersetzte deren sieben Kandidaten durch Vorschläge anderer Fraktionen. Zuvor war im Verwaltungsausschuss die separate Abstimmung mit der Begründung beantragt worden, die AfD vertrete Positionen, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widersprächen.
Gericht sieht Verstoß gegen Grundsatz der Chancengleichheit bei Richterwahl
Nach Auffassung der Stuttgarter Verwaltungsrichter verletzte die Vorgehensweise des Kreistags den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz. Über die Kandidaten der AfD sei nicht personenbezogen abgestimmt worden, sondern pauschal über die Liste der Fraktion. Da weder Sitzungsprotokolle noch das Verfahren selbst Anhaltspunkte für eine individuelle Prüfung der Kandidaten erkennen ließen, liege eine willkürliche Entscheidung vor. Ein rechtmäßiges Verfahren hätte die Eignung jedes einzelnen Kandidaten gesondert in den Blick nehmen müssen, etwa durch Einzelabstimmungen.
Den Eilantrag der AfD-Fraktion wies das Gericht dagegen zurück. Eine Fraktion habe keinen Anspruch auf Zugang zu öffentlichen Ämtern, sondern nur einzelne Bewerber. Zudem habe der Kreistag formal über alle Fraktionslisten abgestimmt, wobei nur die Vorschläge der AfD nicht die erforderliche Mehrheit fanden.
Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden.
Ehrenamtliche Richter werden in Baden-Württemberg von den Kreisen und kreisfreien Städten vorgeschlagen und anschließend von einem Wahlausschuss gewählt. Für das Amt sind keine besonderen Fachkenntnisse erforderlich. Die Richter wirken in der Regel bis zu zwölf Sitzungstage pro Jahr an Entscheidungen mit.