
Minden, 28. April 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Minden hat einen Eilantrag der Waldfrieden Events GmbH im Zusammenhang mit dem geplanten „Hai in den Mai Festival 2026“ abgelehnt. Die Veranstalterin wollte die Gemeinde Stemwede im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichten lassen, über mehrere Anträge, darunter Marktfestsetzung sowie immissions- und gaststättenrechtliche Genehmigungen, zu entscheiden. Das Gericht folgte diesem Begehren nicht.
Gericht verneint Anspruch auf behördliche Entscheidung
Nach Auffassung der Kammer fehlt es bereits an einem Anordnungsanspruch hinsichtlich der beantragten Marktfestsetzung. Zwar könne im Eilverfahren grundsätzlich eine Verpflichtung zur Bescheidung bestehen. Dies gelte jedoch nicht, wenn das zugrunde liegende Begehren offensichtlich ohne Erfolgsaussicht sei. Dies sei hier der Fall, da der Durchführung des Festivals zwingende öffentliche Interessen entgegenstünden.
Entscheidend sei das Fehlen einer naturschutzrechtlichen Befreiung. Das zuständige Kreisumweltamt habe einen entsprechenden Antrag bereits abgelehnt und erhebliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft dargelegt. Die Gemeinde sei weder befugt, diese fehlende Erlaubnis zu ersetzen, noch verpflichtet, die Entscheidung der Fachbehörde rechtlich zu überprüfen.
Auch ein Rückgriff auf frühere Genehmigungen scheide aus. Ein etwaiger Bestandsschutz bestehe nicht, da jede Veranstaltung aufgrund möglicher Änderungen – etwa bei Flächennutzung oder Teilnehmerzahl – neu zu bewerten sei.
Im Übrigen bewertete das Gericht den Antrag auf Verpflichtung zur Entscheidung über weitere Genehmigungen als unzulässig. Eine Vorwegnahme der Hauptsache komme nicht in Betracht, da das Vorhaben aus naturschutzrechtlichen Gründen derzeit nicht genehmigungsfähig sei.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.


