Duisburg, 2. September 2025 (JPD) – Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat im Ermittlungskomplex „Bethel“ Anklage gegen drei frühere Verantwortliche des Evangelischen Klinikums Bethel erhoben. Vorgeworfen werden dem Chefarzt, einem damaligen Oberarzt sowie einem Pflegedienstleiter fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen in mehreren Fällen. Die Vorwürfe beziehen sich auf unterlassene Maßnahmen gegen einen inzwischen verstorbenen Assistenzarzt, der Patientinnen ohne medizinische Indikation mit Propofol sediert haben soll.

    Nach den Ermittlungen hatte der Assistenzarzt insgesamt 34 Patientinnen zum Teil mehrfach sediert. In zwölf Fällen soll der Chefarzt, in jeweils acht Fällen der Oberarzt und der Pflegedienstleiter strafrechtlich verantwortlich sein. Ihnen wird vorgeworfen, ab Herbst 2019 deutliche Hinweise auf die unrechtmäßige Vorgehensweise des Assistenzarztes erkannt, aber nicht angemessen reagiert zu haben. Erforderliche organisatorische Maßnahmen und eine vollständige Information der Klinikleitung seien unterblieben. Der Nachweis, dass die Angeschuldigten Kenntnis von späteren sexuellen Übergriffen des Arztes hatten, ließ sich nach Angaben der Ermittler nicht führen.

    Das Verfahren gegen den damaligen Geschäftsführer des Klinikums wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Das Landgericht Bielefeld entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Bis zum rechtskräftigen Abschluss gilt für die Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.

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