Dresden, 18. Oktober 2025 (JPD) – Wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot hat die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen eine 63-jährige Frau und einen 59-jährigen Mann erhoben. Die Anklage richtet sich an die Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden. Beide Beschuldigten sollen sich trotz eines bestehenden Vereinsverbots weiterhin für die verbotene Gruppierung „Geeinte Völker und Stämme“ betätigt haben.

Anklage wegen Verstoßes gegen Vereinigungsverbot in Dresden

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll die 63-jährige Beschuldigte eine führende Rolle innerhalb der Vereinigung „Geeinte Völker und Stämme“ eingenommen haben. Diese Organisation war am 14. Februar 2020 durch Verfügung des Bundesinnenministeriums verboten und am 21. April 2020 rechtskräftig aufgelöst worden. Trotz des Verbots habe sich die Frau über einen längeren Zeitraum hinweg aktiv an der Fortführung der Organisationsstrukturen beteiligt. Ziel der Vereinigung sei es gewesen, unter Leugnung der Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland ein eigenes „Staatssystem“ mit eigener Verwaltung und Gerichtsbarkeit zu errichten.

Der 59-jährige Mitbeschuldigte soll nach Angaben der Ermittlungsbehörden ebenfalls noch nach Eintritt der Rechtskraft der Verbotsverfügung als Mitglied der Gruppierung aktiv gewesen sein. Beide Angeklagten sind vorbestraft und haben sich bislang nicht zur Sache geäußert. Haftbefehle wurden nicht erlassen, da nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.

Das Landgericht Dresden wird nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

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