Hamburg, 15. Oktober 2025 (JPD) – Dr. Barbara Hohnholz ist zur neuen Präsidentin des Sozialgerichts Hamburg gewählt worden. Sie tritt die Nachfolge von Elisabeth Kreth an, die nach sieben Jahren an der Spitze des Gerichts in den Ruhestand gegangen ist. Die Wahl erfolgte durch den Richterwahlausschuss, der in geheimer Abstimmung die Besetzung der Leitungspositionen im höheren Justizdienst bestimmt.

Dr. Barbara Hohnholz übernimmt Präsidentschaft des Sozialgerichts Hamburg

Dr. Hohnholz wurde 1966 in Bad Zwischenahn geboren und promovierte im Medizinrecht in Bremen. Nach dem Referendariat in Hamburg legte sie 1997 das zweite Staatsexamen ab und trat ein Jahr später in den höheren Justizdienst Niedersachsens ein. Ihre richterliche Laufbahn begann am Sozialgericht Hannover, bevor sie 2001 zur Richterin am Sozialgericht Stade ernannt wurde. Anschließend war sie für zwei Jahre im Bundesministerium der Justiz in Berlin im Referat Arbeits- und Sozialrecht tätig.

2002 wechselte Dr. Hohnholz in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg und ist seitdem am Sozialgericht Hamburg aktiv. 2004 folgte eine kurzzeitige Abordnung an das Landessozialgericht, 2011 wurde sie zur aufsichtführenden Richterin am Sozialgericht ernannt, und 2021 erfolgte ihre Ernennung zur Vizepräsidentin des Gerichts. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit engagiert sich Dr. Hohnholz in der Lehre an der Hochschule des Rauhen Hauses, in der Fortbildung der Ärztekammer Hamburg sowie als ausgebildete Güterichterin und Mediatorin.

Richterwahl in Hamburg: Verfahren und Zusammensetzung des Richterwahlausschusses

In Hamburg wählt der Richterwahlausschuss (RWA) die Berufsrichter:innen in geheimer Abstimmung. Der Senat ernennt die gewählten Richter:innen auf Basis des Vorschlags. Der Ausschuss besteht aus 14 stimmberechtigten Mitgliedern, darunter Senatsvertreter:innen, Richter:innen, Rechtsanwält:innen sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter:innen. Bei der Wahl zur Präsidentin des Sozialgerichts nehmen die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter:innen teil. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet über die Wahl.

Aufgaben des Sozialgerichts Hamburg

Das Sozialgericht Hamburg ist zuständig für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts, der Grundsicherungsleistungen, des Schwerbehinderten- und Versorgungsrechts sowie des Vertragsarztrechts. Als Präsidentin wird Dr. Hohnholz die Leitung des Gerichts verantworten und die richterliche Arbeit koordinieren.

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