Kosovare darf nach Verurteilung wegen illegalen Autorennens in Moers abgeschoben werden

Münster, 19. Mai 2026 (JPD) Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Abschiebung eines 28-jährigen Kosovaren bestätigt, der wegen eines tödlichen illegalen Autorennens in Moers zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Der Mann hatte an Ostern 2019 an einem Straßenrennen teilgenommen, bei dem eine 43-jährige Frau ums Leben kam. Das Gericht verwarf seine Beschwerde gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf als unzulässig.

Die Stadt Duisburg hatte den Mann ausgewiesen, die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis abgelehnt und die Abschiebung in den Kosovo angedroht. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Klage gegen diese Maßnahmen bereits im März 2026 abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem an, von dem Verurteilten gehe weiterhin die Gefahr weiterer Straftaten aus.

Beschwerde gegen Sofortvollzug ohne Erfolg

Auch den Antrag auf Eilrechtsschutz hatte das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Die Anordnung des Sofortvollzugs sei wegen der fortbestehenden Wiederholungsgefahr sowie der weiteren Kosten des Strafvollzugs gerechtfertigt. Zudem müsse der Mann Deutschland aufgrund der vollziehbaren Ablehnung seines Aufenthaltsrechts ohnehin verlassen.

Das Oberverwaltungsgericht sah die Beschwerde als unzureichend begründet an. Der Antragsteller habe sich lediglich gegen die Annahme einer Wiederholungsgefahr gewandt, nicht jedoch gegen die eigenständige Begründung des Verwaltungsgerichts zu den Kosten des Strafvollzugs. Auch der Verweis auf ein noch anhängiges Berufungszulassungsverfahren in der Hauptsache genüge nicht, um die bestehende Ausreisepflicht in Frage zu stellen.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 18 B 385/26.

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