Der Staatspräsident der Mongolei Ukhnaa Khurelsukh würdigte das langjährige Engagement des ehemaligen Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Frank Joachim Kajuth an der Rechtsentwicklung in der Mongolei mit der „Medaille der Freundschaft“. S.E. Herr Mandakhbileg Birvaa, Botschafter der Mongolei in Deutsch-land, reiste am 16. Juni 2025 nach Nürnberg, um dem 80-jährigen deutschen Juristen Kajuth die hohe mongolische Auszeichnung im Justiz-palast zu überreichen.

Nach Ende des kommunistischen Regimes im Jahr 1992 begann in den Folgejahren in der demokratischen Mongolei ein umfassender Transformations- und Reformprozesses. Eine Vielzahl von internationalen Experten unterstützte und begleitete das Land in dieser Übergangszeit, unter anderem engagierten sich auch europäische Juristen beim Aufbau eines rechtsstaatlichen Rechtssystem. 

Der Jurist Frank Joachim Kajuth reiste erstmals Mitte der 90er Jahre für die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) als Experte in die Mongolei und engagierte sich fortan über mehr als zwei Jahrzehnte im Auftrag der GIZ auf dem Gebiet des Zivilrechts und Zivilprozessrechts und der mongolischen Richterausbildung. Als ehemaliger Vorsitzender eines Zivilsenats am Oberlandesgericht und langjähriger Leiter der Referendarausbildung in Nürnberg verfügte er über eine langjährige Praxiserfahrung und Expertise. Im Rahmen des deutsch-mongolischen Austauschs verfasste er grundlegende Schulungshandbücher und vermittelte mongolischen Richterinnen und Richtern in mehrwöchigen Kursen in der Landeshauptstadt Ulaanbaatar und anderen Orten in der Mongolei Kenntnisse im kontinentaleuropäischen Recht. Sein langjähriges Engagement hat der Staatspräsident der Mongolei nun mit der hohen mongolischen Auszeichnung gewürdigt. 

Herr Kajuth war von 1. Mai 1973 bis 28. Februar 2010 in unterschiedlichen Funktionen in der Nürnberger Justiz tätig, zuletzt als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht des 9. Zivilsenats. Besonders hervorzuheben sind sein Engagement in der Juristenausbildung sowie seine Aufbauhilfe in Sachsen nach der Wiedervereinigung.

OLG Nürnberg, 16.06.2025

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