
München, 11. November 2025 (JPD) – Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München hat drei syrische Staatsangehörige wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie teils wegen Kriegsverbrechen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Angeklagten Amer Tarak A., Sohail A. und Basel O. waren Mitglieder der Miliz Liwa Jund al-Rahman, die sich im Jahr 2014 dem sogenannten Islamischen Staat (IS) angeschlossen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
OLG München verurteilt IS-Mitglieder wegen Kriegsverbrechen
Nach 86 Verhandlungstagen sah der 7. Strafsenat unter Vorsitz von Richter Michael Höhne es als erwiesen an, dass die Angeklagten sich zwischen 2013 und 2014 an bewaffneten Aktionen und Propagandaaktivitäten im syrischen Bürgerkrieg beteiligt hatten. Amer Tarak A., Gründer und Anführer der Liwa Jund al-Rahman, wurde wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie wegen Kriegsverbrechen zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Sohail A. erhielt wegen Mitgliedschaft und Kriegsverbrechen eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren, Basel O. wegen Mitgliedschaft im Ausland in einer terroristischen Vereinigung vier Jahre und sechs Monate.
Das Gericht stellte fest, dass die Gruppe zunächst als säkulare Rebellenorganisation gegen das Assad-Regime entstanden war, sich aber spätestens 2013 radikalisiert und islamistisch geprägt habe. Amer Tarak A. habe die militärischen und ideologischen Entscheidungen allein getroffen und die Gruppe auf eine dschihadistische Linie ausgerichtet. Mit der Übernahme eines Ölfelds in der Provinz Deir ez-Zor habe er Einnahmen für die Organisation und seine Familie erzielt.
Beteiligung an Kriegsverbrechen und Propaganda für den IS
Nach Überzeugung des Senats beteiligte sich die Miliz auf Anweisung von Amer Tarak A. an einem Überfall auf schiitische Zivilisten in der Ortschaft Hatlah. Sohail A., Leiter des Medienbüros, habe den Angriff gefilmt und Propagandavideos produziert, die über soziale Netzwerke verbreitet wurden. Auch nach dem Anschluss an den IS setzte er diese Tätigkeit fort. Ziel sei es gewesen, Kämpfer zu rekrutieren und den Einfluss der Organisation auszubauen. Basel O. führte eine Mörserkompanie und trat später ebenfalls in IS-Propagandavideos auf.
Das Gericht wies die Einlassung der Angeklagten zurück, sie hätten sich in einem „Freiheitskampf“ gegen ein Unrechtsregime befunden. Die Verletzungen des humanitären Völkerrechts durch das Assad-Regime rechtfertigten keine eigenen Kriegsverbrechen. „Freiheitskampf findet nicht im rechtsfreien Raum statt“, betonte Höhne.
Strafzumessung und Rechtsmittel
Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Senat die lange Verfahrensdauer und den Umstand, dass die Angeklagten gegen ein diktatorisches Regime kämpften. Dennoch sei der Zusammenschluss mit dem IS, einer der gefährlichsten Terrororganisationen der Welt, strafschärfend zu bewerten. Alle drei Angeklagten waren nach der militärischen Niederlage des IS nach Deutschland geflohen.
Das OLG ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft an. Gegen das Urteil können sowohl die Verteidigung als auch der Generalbundesanwalt binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.