OLG Koblenz: Prozessbeginn wegen mutmaßlicher Folter und Tötungen in Syrien

Koblenz, 22. April 2026 (JPD) Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat das Hauptverfahren gegen einen 48-jährigen syrischen Staatsangehörigen wegen Mordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eröffnet. Grundlage ist die vom Generalbundesanwalt erhobene Anklage vom 5. Dezember 2025, die der Senat mit Beschluss vom 24. Februar 2026 zugelassen hat.

Prozessauftakt wegen Mordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem OLG Koblenz

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen April 2011 und April 2012 während des syrischen Bürgerkriegs als Wärter in einem Gefängnis des syrischen Geheimdienstes in Damaskus tätig gewesen zu sein. Der Geheimdienst habe in dieser Zeit als zentrales Repressionsinstrument des Assad-Regimes gegen oppositionelle Bewegungen gedient. Der Beschuldigte soll sich an mehr als 100 Verhören beteiligt und gemeinsam mit anderen Mitarbeitern über 115 Gefangene gefoltert haben.

Zu den vorgeworfenen Tathandlungen zählen unter anderem Stromstöße, Schläge sowie weitere Foltermethoden. Nach Darstellung der Anklage seien infolge der Haftbedingungen und Misshandlungen täglich mindestens vier bis fünf Gefangene gestorben. Insgesamt sollen während der Dienstzeit des Angeklagten mindestens 70 Todesfälle eingetreten sein, die er billigend in Kauf genommen habe. Der Generalbundesanwalt wirft ihm daher unter anderem Mord in 70 Fällen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Tötung, Folter und Freiheitsberaubung vor.

Der Angeklagte wurde am 27. Mai 2025 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Das Hauptverfahren wird vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz mit drei Richtern geführt.

Der Prozess soll am 27. April 2026 beginnen. Bereits festgelegt sind zahlreiche Fortsetzungstermine bis in den Juli 2026 hinein. Die Verhandlung findet im Dienstgebäude des Oberlandesgerichts Koblenz statt.

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