
Trier, 15. April 2026 (JPD) Das Oberlandesgericht Koblenz und der Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier haben am 14. April 2026 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Ziel ist ein systematischer Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Justiz und Rechtswissenschaft sowie eine stärkere Verzahnung von juristischer Ausbildung, Praxis und Forschung.
OLG Koblenz und Universität Trier vereinbaren engere Zusammenarbeit
Die Vereinbarung sieht eine vertiefte Kooperation in Lehre, Fortbildung und wissenschaftlichem Austausch vor. Geplant sind gemeinsame Fach- und Vortragsveranstaltungen sowie eine engere Zusammenarbeit im Bereich der juristischen Weiterbildung. Zudem soll die Digitalisierung in der Justiz als gemeinsames Arbeitsfeld stärker in den Fokus rücken.
Studierende sollen künftig verstärkt Einblicke in die gerichtliche Praxis durch Praktika erhalten, während Richterinnen und Richter sich stärker in die universitäre Lehre einbringen sollen. Damit soll der Austausch zwischen theoretischer Ausbildung und praktischer Rechtsanwendung intensiviert werden.
Die Unterzeichnung erfolgte im Rahmen einer Veranstaltung im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Trier. Dort betonten die Beteiligten die Bedeutung einer engeren Verzahnung von Wissenschaft und Justiz für Ausbildung und Rechtsstaatspraxis. Die Kooperation soll auch dazu beitragen, Studierende frühzeitig für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst zu gewinnen.
Besonderes Gewicht erhielt zudem das Thema Digitalisierung, das als gemeinsamer Schwerpunkt hervorgehoben wurde. Die Zusammenarbeit soll auch eine kritische wissenschaftliche Begleitung digitaler Entwicklungen in der Justiz ermöglichen. Beide Seiten sehen darin einen Beitrag zur Weiterentwicklung von Ausbildung, Rechtspraxis und Forschung.





