Düsseldorf, 18. September 2025 (JPD) – Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat zwei syrische Staatsangehörige wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 40-jährige Mohammad A. erhielt eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren, der 35-jährige Asmael K. wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. Vom Vorwurf, an Kriegsverbrechen beteiligt gewesen zu sein, sprach das Gericht beide Angeklagten frei.

    Nach den Feststellungen des Senats hatten sich die Angeklagten spätestens 2013 im Süden von Damaskus der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen. Mohammad A. leitete zunächst verdeckt eine Kampfeinheit, bevor er als lokaler Anführer im Stadtteil Al-Asali tätig wurde und dort unter anderem einen Kontrollposten überwachte. Asmael K. trat einer Spezialeinheit bei, deren Aufgaben auch Exekutionen umfassten.

    Urteil im IS-Prozess am Oberlandesgericht Düsseldorf

    Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht die lange zurückliegenden Taten sowie die Tatsache, dass beide Angeklagten in Deutschland nicht vorbestraft waren. Ausschlaggebend für die Höhe der Strafen waren jedoch die Dauer ihrer Mitgliedschaft im IS, ihre Funktionen innerhalb der Organisation sowie die besondere Gefährlichkeit der Vereinigung. Nicht nachgewiesen werden konnte hingegen ihre Beteiligung an Entführungen und Hinrichtungen von Gegnern des IS, weshalb sie insoweit freigesprochen wurden.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche können die Angeklagten oder der Generalbundesanwalt Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

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