Düsseldorf, 17. November 2025 (JPD) – Im Staatsschutzverfahren gegen den irakischen Staatsangehörigen Omer A. S. hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verhängt. Der 32-Jährige wurde wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ verurteilt. Zugleich ordnete das Gericht die Fortdauer der Untersuchungshaft an.

OLG Düsseldorf verurteilt Omer A. S. wegen IS-Mitgliedschaft

Nach den Feststellungen des Senats schloss sich der Angeklagte spätestens im Frühjahr 2016 den Zielen des sogenannten Islamischen Staates an. Er absolvierte eine militärische sowie religiös-ideologische Ausbildung, legte einen Treueeid ab und diente anschließend zwischen Mai 2016 und Oktober 2017 als Kämpfer in IS-Einheiten im Raum Kirkuk. Während dieser Zeit unterwarf er sich bewusst den Strukturen der Organisation und handelte nach deren Vorgaben.

Die Ermittlungen basierten auf Erkenntnissen US-amerikanischer Behörden. Der Tatnachweis gelang unter anderem durch Mitgliederlisten der Terrororganisation, die dem Bundeskriminalamt vorlagen. Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Senat zugunsten des Angeklagten dessen fehlende Vorstrafen, den langen Zeitablauf seit der Tat und seine zwischenzeitliche Loslösung vom IS. Zu seinen Lasten wertete das Gericht jedoch die besondere Gefährlichkeit der Vereinigung und seine Einbindung in deren militärische Einheiten.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten beantragt, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Angeklagter und Generalstaatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Das schriftliche Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.

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