
Düsseldorf, 1. September 2025 (JPD) – Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat den 32-jährigen marokkanischen Staatsangehörigen Youssef El A. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt (Az. III-6 St 2/25). Nach den Feststellungen des Senats spionierte der Angeklagte seit Januar 2022 für den marokkanischen Geheimdienst DGED und lieferte über einen Mittelsmann Informationen über Anhänger der oppositionellen Hirak-Bewegung in Deutschland.
Die Hirak-Bewegung gilt als eine der größten marokkanischen Protestbewegungen seit dem Arabischen Frühling und setzt sich vor allem für bessere Lebensbedingungen in der Rif-Region, gegen Polizeiwillkür und Korruption ein. Teilweise verfolgt sie auch separatistische Ziele. Der Angeklagte hatte die Daten von früheren Mitstreitern weitergegeben, wodurch diese im Falle einer Rückkehr nach Marokko mit Nachteilen rechnen müssten. Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte das Gericht sein umfassendes Geständnis und den Umstand, dass die Betroffenen bereits öffentlich regierungskritisch auftraten.
Der Mittelsmann Mohamed A. war bereits im August 2023 wegen derselben Delikte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. El A. konnte erst nach seiner Festnahme in Spanien im Dezember 2024 und der anschließenden Auslieferung nach Deutschland vor Gericht gestellt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Während der Angeklagte auf Rechtsmittel verzichtet hat, kann der Generalbundesanwalt binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.