Dresden, 30. Oktober 2025 (JPD) – Am 1. November 2025 nimmt am Sitz des Oberlandesgerichts Dresden der Commercial Court Dresden seine Arbeit auf. Der neue Gerichtszweig richtet sich gezielt an Unternehmen und bietet ein beschleunigtes, spezialisiertes Verfahren für Wirtschafts- und Handelsstreitigkeiten. Mit der Gründung soll der Wirtschafts- und Gerichtsstandort Sachsen gestärkt und die Attraktivität Dresdens für internationale Unternehmen erhöht werden.


Commercial Court Dresden stärkt Wirtschaftsstandort Sachsen

Der Commercial Court ermöglicht erstinstanzliche Verfahren vor zwei spezialisierten Senaten am Oberlandesgericht Dresden. Der I. Senat ist zuständig für Gesellschaftsrecht, Gewerberaummiet- und -pachtrecht sowie Streitigkeiten zwischen Unternehmen und deren Leitungs- oder Aufsichtsgremien. Der II. Senat bearbeitet Bankrechtsfälle. Beide Senate sind mit besonders erfahrenen Richtern besetzt: Der I. Senat wird von Vorsitzendem Richter am OLG Ulf Dieker, der II. Senat von Vorsitzendem Richter am OLG Dr. Torsten Umbach geleitet.

Unternehmen aus ganz Deutschland können den Commercial Court anrufen, sofern beide Parteien seine Zuständigkeit akzeptieren und der Streitwert mindestens 500.000 Euro beträgt. Ziel ist es, komplexe Wirtschaftsstreitigkeiten schnell, effizient und rechtsstaatlich zu lösen – als verlässliche Alternative zu privaten Schiedsgerichten.


Justizministerin betont Bedeutung für internationalen Wettbewerb

Justizministerin Prof. Constanze Geiert erklärte: „Mit dem Commercial Court beim OLG Dresden schaffen wir ein modernes und starkes Gerichtsangebot für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten. Dieser Schritt unterstreicht die Leistungsfähigkeit des deutschen Rechtsstaats und stärkt Dresden als zentralen Wirtschafts- und Justizstandort in Europa.“

Präsident des Oberlandesgerichts Dresden, Dr. Leon Ross, ergänzte: „Der Commercial Court bietet der Wirtschaft besonders schnellen und kompetenten Rechtsschutz in bedeutenden Rechtsstreitigkeiten. Mit Ulf Dieker und Dr. Torsten Umbach stehen zwei ausgewiesene Experten des Wirtschaftsrechts als Senatsvorsitzende bereit.“

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