Dresden, 8. Oktober 2025 (JPD) – Vor dem Oberlandesgericht Dresden beginnt Anfang November der Prozess gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer linksextremistischen Gruppierung. Der Staatsschutzsenat hat das Hauptverfahren gegen die Angeklagten eröffnet, denen unter anderem die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung und versuchter Mord zur Last gelegt werden.

Prozess wegen Mitgliedschaft in krimineller Vereinigung beginnt in Dresden

Nach Angaben der Generalbundesanwaltschaft soll sich die Gruppierung spätestens Ende 2017 oder Anfang 2018 in und um Leipzig gebildet haben. Die Mitglieder hätten eine militante linksextremistische Ideologie vertreten und den demokratischen Rechtsstaat ebenso abgelehnt wie das staatliche Gewaltmonopol. Ziel der Vereinigung sei es gewesen, Personen aus dem rechten Spektrum anzugreifen und einzuschüchtern.

Die mutmaßliche Organisation soll überregional vernetzt gewesen sein und über Jahre hinweg gewaltsame Übergriffe auf politische Gegner geplant und ausgeführt haben. Dabei seien Angriffe meist intensiv vorbereitet worden. Neben der Bildung einer kriminellen Vereinigung wird den Angeklagten unter anderem gefährliche Körperverletzung, versuchter Mord, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung und versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen. Zwei Hauptangeklagten – Johann G. und Paul M. – wird zudem Diebstahl mit Waffen zur Last gelegt.

Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden (Az. 4 St 2/25) hat das Hauptverfahren am 26. September 2025 eröffnet. Der Prozess beginnt am 4. November 2025 um 9.30 Uhr im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts am Hammerweg in Dresden. Bis Juli 2027 sind weitere Verhandlungstage vorgesehen.

Hintergrund: Staatsschutzverfahren von besonderer Bedeutung

Das Verfahren gilt als eines der umfangreichsten Staatsschutzverfahren in Sachsen der vergangenen Jahre. Es steht in Zusammenhang mit mehreren Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche linksextremistische Netzwerke, die von der Bundesanwaltschaft seit 2020 geführt werden. Die Anklage stützt sich auf eine Vielzahl von Beweismitteln, darunter Zeugenaussagen, digitale Kommunikation und forensische Gutachten.

Ein Urteil wird angesichts der Komplexität des Verfahrens und der Vielzahl der Anklagepunkte erst in mehreren Jahren erwartet.

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