Magdeburg, 17. September 2025 (JPD) – Das Landgericht Magdeburg hat das Verfahren zum Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg dem Generalbundesanwalt zur Prüfung vorgelegt. Die Strafkammer sieht Anhaltspunkte für ein sogenanntes Staatsschutzverfahren und hält deshalb den Generalbundesanwalt in Karlsruhe für zuständig. Dieser muss nun entscheiden, ob er die Strafverfolgung übernimmt oder ob das Verfahren in Magdeburg fortgesetzt wird.

    Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg als Staatsschutzverfahren

    Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt hatte im August 2025 Anklage gegen einen 50-jährigen saudi-arabischen Arzt erhoben. Ihm wird vorgeworfen, am 20. Dezember 2024 auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt einen Anschlag verübt und dabei mehrfachen Mord begangen zu haben. Nach Ansicht des Landgerichts könnten die Taten die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen und seien daher von besonderer Bedeutung.

    Würde der Generalbundesanwalt die Verfolgung übernehmen, fände die Hauptverhandlung nicht in Magdeburg, sondern vor dem Oberlandesgericht Naumburg statt. Lehnt er eine Übernahme ab, würde das Landgericht Magdeburg die Anklage voraussichtlich selbst eröffnen und nach aktuellem Stand eine Hauptverhandlung ab Ende Oktober ansetzen. Die Entscheidung des Generalbundesanwalts steht noch aus.

    Mit einem 46 Seiten umfassenden Beschluss hat das Gericht seine Einschätzung begründet. Die Richter kamen nach Auswertung der Akten zu der Überzeugung, dass der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg den Charakter eines Staatsschutzverfahrens trägt und daher in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft fallen könnte.

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