Würzburg, 29.09.2025 (JPD) – Vor dem Landgericht Würzburg hat am Montag der Prozess gegen einen 28-jährigen Mann begonnen, dem die Staatsanwaltschaft Totschlag zum Nachteil seiner Mutter in Lohr zur Last legt. Die Tat ereignete sich am 2. Dezember 2024, wenige Tage nach der Entlassung des Angeklagten aus Untersuchungshaft in einem anderen Verfahren.

    Der Mann war nach Angaben der Anklage am Tattag erheblich alkoholisiert, als er nach einem Streit mit seiner ebenfalls alkoholkranken Mutter gewaltsam auf sie einschlug und eintrat. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen im Gesichtsbereich, mehrere Rippenbrüche sowie Risse an der Leber und verstarb im Laufe des Abends an inneren und äußeren Blutungen. Der Angeklagte räumte die Auseinandersetzung über seinen Verteidiger Bernhard Löwenberg ein, schilderte den Streit jedoch als von seiner Mutter mit ausgelöst. Er habe die Situation nicht als tödlich eingeschätzt und den Tod erst am nächsten Morgen bemerkt. Erst dann verständigte der Angeklagte den Rettungsdienst, welcher nur noch den Tod der 60-Jährigen feststellen konnte.

    Prozess wegen Totschlag in Lohr

    Nach dem Strafgesetzbuch wird Totschlag mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren geahndet; in besonders schweren Fällen, etwa bei Mordmerkmalen, droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Anklage zufolge ist beim Angeklagten von Totschlag auszugehen. Die Verteidigung stellte bislang keine rechtliche Einordnung in Frage, verwies jedoch auf den hohen Alkoholkonsum des Beschuldigten, der sich möglicherweise auf die Schuldfähigkeit auswirken könnte (§§ 20, 21 StGB).

    Neben dem Tötungsdelikt muss sich der Angeklagte auch für eine frühere Tat verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am 11. Juni 2024 zwei Männer mit einer Machete bedroht zu haben, um eine angebliche Forderung von 5.000 Euro einzutreiben. In diesem Fall lautet die Anklage auf versuchte besonders schwere räuberische Erpressung, die ebenfalls mit mehrjährigen Freiheitsstrafen bedroht ist.

    Zum Auftakt wurden erste Zeugen gehört, darunter Polizeibeamte, die zuerst am Tatort eintrafen. Auch Lichtbilder wurden in Augenschein genommen, die unter anderem Kratzspuren am Hals des Angeklagten zeigen sollen. Das Verfahren wird in dieser Woche fortgesetzt; ein Urteil könnte bereits in den kommenden Tagen fallen.

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