Würzburg, 01.10.2025 (JPD) – Das Landgericht Würzburg hat einen 28-jährigen Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte seine Mutter im Dezember 2024 im Rahmen eines eskalierenden Streits körperlich attackiert; sie starb an den Folgen der schweren Verletzungen. Das Gericht stellte fest, dass die Todesfolge bei der Gewaltanwendung vorhersehbar war, ein Tötungsvorsatz jedoch nicht vorlag, weshalb die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Abs. 2 StGB) gewertet wurde.

Alkoholproblematik als Hintergrund der Tat

Sowohl der Angeklagte als auch das Opfer hatten eine ausgeprägte Alkoholvorgeschichte. Die Mutter litt seit Jahren an Alkoholabhängigkeit, die zu wiederholten häuslichen Konflikten führte. Der Angeklagte wuchs unter diesen Bedingungen auf und entwickelte ebenfalls eine genetische und soziale Prädisposition für Alkoholprobleme. Am Tattag waren beide stark alkoholisiert – der Angeklagte hatte 2,5 Promille –, was seine Steuerungsfähigkeit erheblich einschränkte und die Eskalation begünstigte. Nach der Auseinandersetzung mit Kratzspuren am Hals des Angeklagten schlug und trat er mehrmals gegen den Körper seiner Mutter, bevor er den Raum verließ. Erst am nächsten Morgen verständigte er den Rettungsdienst.

Das Gericht verneinte eine Notwehrlage, da die Gewaltanwendung nicht erforderlich war, um den Angriff abzuwehren, und die Eskalation vom Angeklagten selbst provoziert worden war. Die schwere Tat, die massiven Verletzungen des Opfers, die Vorstrafen des Angeklagten sowie seine persönliche Vorgeschichte mit Alkohol führten unter Berücksichtigung der verminderten Schuldfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Zusätzlich ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, wobei die zuvor verbüßten 16 Monate Untersuchungshaft auf die Vollstreckung angerechnet werden. Richterliche Hinweise machten deutlich, dass der Maßregelvollzug ein herausfordernder, aber notwendiger Weg sei, um Rückfälle zu vermeiden.

Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel, sodass das Urteil rechtskräftig ist.

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