
Osnabrück, 7. November 2025 (JPD) – Das Landgericht Osnabrück hat drei Männer wegen einer Serie brutaler Überfälle und Einbrüche auf ältere Menschen in der Grafschaft Bentheim zu langen Freiheitsstrafen verurteilt. Die 15. große Strafkammer verhängte am Donnerstag Haftstrafen von 14 Jahren, zwölf Jahren und neun Jahren und neun Monaten gegen die Hauptangeklagten. Ein vierter Mitangeklagter erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Das Verfahren markiert den Abschluss eines umfangreichen Strafprozesses um eine Serie von Gewaltdelikten, die Ende 2023 und Anfang 2024 in Nordhorn und Umgebung für Aufsehen gesorgt hatten.
Landgericht Osnabrück verurteilt Täter zu hohen Haftstrafen
Nach Überzeugung des Gerichts hatten sich die drei Haupttäter 2023 zu einer Bande zusammengeschlossen, um ältere Menschen in deren Wohnungen zu überfallen und zu bestehlen. Bei mehreren Taten seien die Angeklagten gewaltsam in Häuser eingedrungen, hätten Bewohner mit Drohungen und massiver Gewalt eingeschüchtert und zur Herausgabe von Wertsachen gezwungen. Dabei seien einige Opfer verletzt und viele nachhaltig traumatisiert worden.
Der vierte Angeklagte stellte den Mittätern Fahrzeuge für die Tatfahrten zur Verfügung und wusste laut Urteil, wofür diese eingesetzt werden sollten. Die Beweisaufnahme, die sich über ein Jahr erstreckte, habe eine „erdrückende Beweislage“ ergeben, so die Kammer. Neben Zeugenberichten seien auch Tatwerkzeuge und Diebesgut sichergestellt worden.
Gericht ordnet Einziehung und Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an
Neben den Freiheitsstrafen ordnete das Gericht die Einziehung von mehreren zehntausend Euro an, die die Angeklagten aus den Taten erlangt hatten. Zwei der Haupttäter müssen sich zudem auf eine mögliche Sicherungsverwahrung einstellen. Das Gericht behielt sich vor, nach Abschluss der Haftzeit erneut zu prüfen, ob von ihnen eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Die Strafkammer folgte mit dem Urteil im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück, deren Zentralstelle zur Bekämpfung organisierter Clankriminalität das Verfahren geführt hatte. Die Verteidigung hatte Freisprüche beantragt. Alle vier Angeklagten machten von ihrem Schweigerecht Gebrauch.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Die drei Hauptangeklagten bleiben bis dahin in Untersuchungshaft.