Nürnberg, 28. November 2025 (JPD) – Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth beginnt am Donnerstag, 4. Dezember 2025, der Prozess gegen einen Arzt aus Niederbayern. Dem Mediziner wird vorgeworfen, Leistungen im Rahmen von Bereitschaftsdiensten als sogenannter „Poolarzt“ abgerechnet zu haben, die er tatsächlich nicht erbracht haben soll. Zudem wird ihm der Vorwurf der sexuellen Nötigung einer Patientin zur Last gelegt.

Vorwurf von Abrechnungsbetrug über Millionenhöhe

Nach der Anklageschrift der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg soll der Arzt Leistungen für etwa 6.300 Hausbesuche im Notdienst abgerechnet haben, ohne die Patienten tatsächlich besucht zu haben. Der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns sei dadurch ein Schaden von rund 1,6 Millionen Euro entstanden. Die Hauptverhandlung findet im Sitzungssaal 1.008 des Strafjustizzentrums in Nürnberg statt und beginnt um 9:00 Uhr.

Die 18. Strafkammer hat für das Verfahren insgesamt 20 Verhandlungstage bis zum 31. Januar 2026 angesetzt. Neben den Betrugsvorwürfen wird auch die mögliche sexuelle Nötigung einer Patientin Gegenstand der Verhandlung sein. Das Gericht prüft im Rahmen des Strafprozesses sowohl die Abrechnungspraktiken als auch die weiteren strafrechtlichen Vorwürfe.

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