
München, 17. Oktober 2025 (JPD) – Im sogenannten Sympatex-Verfahren hat das Landgericht München I drei Angeklagte wegen versuchten Betrugs in Hunderten Fällen sowie wegen uneidlicher Falschaussage verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Beschuldigten Anleihegläubiger mit einer fingierten Restrukturierung getäuscht hatten, um einen Schuldenschnitt durchzusetzen und die Kontrolle über die Gesellschaft zu behalten.
Landgericht München I verurteilt Angeklagte im „Sympatex“-Betrugsverfahren
Nach Überzeugung der 5. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Stephan Necknig hatten die Angeklagten Stefan S. und G. ab Mitte 2017 gemeinschaftlich versucht, Gläubiger einer von ihrer Gesellschaft begebenen Schuldverschreibung in Höhe von 13 Millionen Euro zu täuschen. Sie gaben vor, ein sogenannter „Weißer Ritter“ wolle die Tochtergesellschaft übernehmen – allerdings nur, wenn die Gläubiger auf 90 Prozent ihrer Forderungen verzichteten. Einen solchen Investor habe es jedoch nie gegeben. Ziel der Angeklagten war es laut Gericht, eine Insolvenz zu vermeiden und ihre Beteiligung an der Gesellschaft trotz der Schuldenrestrukturierung zu sichern.
Der Angeklagte W. unterstützte das Vorgehen und half bei der Täuschung der Gläubiger. Darüber hinaus stellten die Richter fest, dass W. und G. in zwei Zivilverfahren 2022 und 2023 vor dem Landgericht München I falsch ausgesagt hatten. S. habe G. zu dieser Falschaussage angestiftet.
Bewährungs- und Geldstrafen nach Verständigung
Stefan S. erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie zwei Geldstrafen über 270 und 150 Tagessätze zu je 250 Euro. G. wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu 360 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt. W. muss 660 Tagessätze zu je 200 Euro zahlen.
Das Urteil beruht auf einer Verständigung zwischen den Beteiligten. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht die umfassenden Geständnisse der Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft München I können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.