
München, 27. November 2025 (JPD) – Das Landgericht München I hat den 32-jährigen Alper G. wegen vier Fällen der Beleidigung und einer Bedrohung verurteilt und seine zuvor verhängte Haftstrafe von sieben Jahren auf sieben Jahre und neun Monate erhöht. Die Entscheidung fiel heute durch die 3. Große Strafkammer des Gerichts.
Alper G. war bereits 2024 wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und weiterer Delikte zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Während seiner eigenen Hauptverhandlung im vergangenen Jahr bedrohte er einen Zeugen und beleidigte den Staatsanwalt mehrfach, unter anderem mit den Worten „Du Hund“ und der Drohung, diesen nach seiner Freilassung umzubringen. Obwohl der Angeklagte sich teilweise geständig zeigte, störte er die Verhandlung wiederholt durch Zwischenrufe.
Strafverschärfung wegen Beleidigungen und Bedrohungen
Die Kammer begründete die Strafverschärfung mit der Vielzahl einschlägiger Vorstrafen des Angeklagten sowie dessen Gleichgültigkeit gegenüber dem Rechtssystem. Die zusätzlichen Taten während der eigenen Hauptverhandlung hätten die Ernsthaftigkeit der vorherigen Straftaten verstärkt, weshalb eine angemessene Erhöhung der Freiheitsstrafe erforderlich gewesen sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft können innerhalb einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.