München, 20. Oktober 2025 (JPD) – Das Landgericht München I hat einen 32-jährigen Mann wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Tat ereignete sich im Oktober 2024 in einem Imbiss in der Münchener Innenstadt, als der Angeklagte den Geschädigten mit abgebrochenem Bierglas schwer verletzte. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte. Die Fortdauer der Untersuchungshaft wurde angeordnet, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Versuchter Totschlag mit Bierglas in München – Täter-Opfer-Ausgleich mildert Strafe

Nach der siebentägigen Beweisaufnahme bestätigte das Schwurgericht, dass der Angeklagte den späteren Geschädigten verfolgt und während einer Rangelei mehrfach mit einer zerbrochenen Glasscherbe auf Kopf, Hals und Gesicht schlug. Dabei wurde eine Arterie am Kopf des Opfers durchtrennt, die Verletzungen führten zu akuter Lebensgefahr. Erst das Eingreifen von Begleitern und unbeteiligten Zeugen verhinderte Schlimmeres. Zwei Tage später stellte sich der Angeklagte auf Aufforderung der Polizei.

Die Vorsitzende Richterin betonte, dass ein Täter-Opfer-Ausgleich, wie in diesem Fall mit einer Zahlung von 10.000 Euro und der Bereitschaft zur Übernahme möglicher Folgeschäden, vor Gericht selten zu einer Strafmilderung führt. Dennoch wirkte sich die persönliche Entschuldigung und die Anerkennung der Verantwortung des Angeklagten strafmildernd aus. Das Gericht berücksichtigte außerdem die Schwere der Tat und die konkreten Gefahren für das Opfer.

Rechtlich wertete das Gericht die Tat als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Mordmerkmale wurden nicht erfüllt: Die Tat war nicht heimtückisch, niedrige Beweggründe lagen nicht vor, und das Opfer konnte den Angriff vorhersehen. Die Handlung des Angeklagten stellte eine Selbstjustiz dar, was strafverschärfend berücksichtigt wurde.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft können gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen, die innerhalb einer Woche nach Verkündung möglich ist.

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