
Das Landgericht München I hat die Unterbringung eines 67-jährigen Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, der im Zustand der Schuldunfähigkeit mehrere Brandstiftungen gestanden hatte. Von dem Beschuldigten gehe eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit aus, so die Strafkammer.
Die 19. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat am heutigen Montag die dauerhafte Unterbringung des 67-jährigen Nontari G. in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Markus Koppenleitner sah es nach zweitägiger Hauptverhandlung als erwiesen an, dass der Beschuldigte im September 2024 insgesamt drei Fahrzeuge sowie eine Imbissbude im Umfeld des Euro-Industrieparks in München in Brand gesetzt hatte. Der dabei entstandene Sachschaden war erheblich.
Der Beschuldigte hatte die Tatvorwürfe vollständig eingeräumt. Einem psychiatrischen Sachverständigengutachten zufolge leidet Nontari G. an einer schweren wahnhaften Störung, die bei den Taten seine Steuerungsfähigkeit vollständig aufgehoben habe. Das Gericht ging daher von einer Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB aus. Nach deutschem Recht kann ein schuldunfähiger Täter nicht bestraft werden.
Da das Gericht jedoch – gestützt auf die Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen – zu der Überzeugung gelangte, dass von dem Beschuldigten auch künftig die Gefahr weiterer schwerer Brandstiftungen ausgehe, hielt es eine Maßregel nach § 63 StGB für erforderlich. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei zum Schutz der Allgemeinheit unerlässlich. Anders als eine zeitlich befristete Freiheitsstrafe ist diese Form der Unterbringung grundsätzlich unbefristet und wird regelmäßig überprüft.
Das Urteil ist rechtskräftig.