München, 17. Oktober 2025 (JPD) – Im sogenannten Cold Case von 2000 hat das Landgericht München I den 55-jährigen Hayati Ö. wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der 2. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Norbert Riedmann tötete der Angeklagte seine getrenntlebende Ehefrau in ihrer Münchener Wohnung und inszenierte anschließend einen Suizid, um den Verdacht von sich abzulenken.


Landgericht München I: Lebenslange Haft im „Cold Case“-Mordverfahren

Nach den Feststellungen des Gerichts betrat der Angeklagte am 18. Februar 2000 gemeinsam mit einem bislang unbekannten Mittäter die Wohnung seiner Ehefrau und tötete sie durch Strangulation. Anschließend arrangierte er die Auffindesituation der Leiche so, dass der Tod zunächst wie ein Selbstmord wirken sollte. Erst die Ermittlungen der vergangenen Jahre führten zu einer Wiederaufnahme des Falls und zur Anklage.

Die Kammer stellte fest, dass die Ehe zwischen den Familien in der Türkei arrangiert worden war. Die Getötete habe in der Familie des Angeklagten ein von Unterdrückung und Gewalt geprägtes Leben geführt, bevor sie in ein Frauenhaus floh und sich schließlich trennte. Der Angeklagte habe diese Trennung als Ehrverletzung verstanden und mehrfach mit dem Tod der Frau gedroht.

Entscheidend für die Überzeugung des Gerichts waren rechtsmedizinische Gutachten und Zeugen, die die Täterschaft stützten. Ein früherer Freund des Angeklagten sagte aus, dieser habe die Tat gestanden. Zudem wurden Haare des Mannes am Tatort gefunden, obwohl er nachweislich nie zuvor die Wohnung betreten hatte.

Die Kammer sah sowohl das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als auch das der Heimtücke als erfüllt an. Hayati Ö. habe seine Frau aus gekränkter Ehre und narzisstischer Wut getötet. Sein Handeln sei Ausdruck einer Missachtung des Selbstbestimmungs- und Lebensrechts der Frau. Das Gericht verurteilte ihn zu lebenslanger Freiheitsstrafe, der gesetzlich vorgesehenen Sanktion für Mord.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklage können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Die Fortdauer der Untersuchungshaft wurde angeordnet.

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