
Kempten (Allgäu), 27. November 2025 (JPD) – Die Übergabe einer gefälschten Armbanduhr an ein Pfandleihhaus kann zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrags führen. Das Landgericht Kempten hat mit Urteil vom 6. Mai 2025 entschieden, dass eine Kundin einem Pfandleihhaus den ausgezahlten Darlehensbetrag zurückzahlen muss, weil sich das als Pfand übergebene Luxusobjekt als Fälschung erwiesen hatte. Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung und wies die Berufung zurück, womit das Urteil rechtskräftig ist.
Gerichte sehen kein werthaltiges Pfand
Die Kundin hatte mit dem Pfandleihhaus einen Darlehensvertrag über 14.500 Euro geschlossen und als Sicherheit eine vermeintliche Armbanduhr des Typs „Rolex Daytona 2020“ übergeben. Beide Parteien gingen davon aus, dass die Uhr einen Wert von etwa 30.000 Euro habe. Nachdem die Kundin das Darlehen nicht fristgerecht zurückzahlte, beabsichtigte das Pfandleihhaus, die Uhr zu verwerten. Im Zuge einer Echtheitsprüfung stellte sich jedoch heraus, dass es sich um ein professionell gefertigtes Plagiat handelte.
Das Landgericht sah nach Einholung eines Sachverständigengutachtens als erwiesen an, dass die Uhr gefälscht war. Es nahm zudem an, dass weder die Beklagte noch das Pfandleihhaus Kenntnis von der Fälschung hatten. Aufgrund der hohen Qualität der Kopie sei die fehlende Echtheit selbst für ein geschäftserfahrenes Pfandleihhaus nicht zu erkennen gewesen. Das Gericht stellte klar, dass ein Pfandleihhaus nicht als Sachverständiger für Luxusuhren fungiere und nicht verpflichtet sei, jedes Detail einer Ware fachkundig zu prüfen.
Mangels werthaltigen Pfands verlangte das Pfandleihhaus die Rückabwicklung des Darlehensvertrags. Das Landgericht gab der Klage überwiegend statt und verurteilte die Beklagte zur Rückzahlung des Darlehensbetrags zuzüglich Nebenkosten gegen Rückgabe der Uhr. Lediglich ein Teil der geltend gemachten Zinsen und Rechtsverfolgungskosten wurde nicht zugesprochen. Das Oberlandesgericht München bestätigte diese Entscheidung in der Berufungsinstanz.
Rechtskräftiges Urteil mit Bedeutung für Pfandgeschäfte
Mit der Entscheidung verdeutlichen die Gerichte, dass bei wertlosen oder gefälschten Pfandgegenständen kein schützenswertes Sicherungsinteresse besteht. Wird ein Darlehen gegen ein Pfand gewährt, das objektiv keinen Wert hat, tritt eine Rückabwicklung des Vertrags ein. Die Entscheidung dürfte für Pfandleihhäuser und Kreditnehmer gleichermaßen relevant sein, insbesondere bei Pfandobjekten mit hohem Marktwert und Fälschungsrisiko.