Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Berlin II wird am Freitag, den 19. September 2025, um 10:00 Uhr (Saal 100, Tegeler Weg 17–21, 10589 Berlin) in öffentlicher Sitzung eine Räumungsklage gegen den Bundesverband der Partei Alternative für Deutschland (AfD) verhandeln. Die Klage betrifft die von der Partei genutzte Bundesgeschäftsstelle im Berliner Bezirk Reinickendorf. Anberaumt sind eine Güteverhandlung sowie ein anschließender Haupttermin. Ob eine Entscheidung bereits am selben Tag ergehen wird oder ein weiterer Termin erforderlich sein wird, ist derzeit offen.

    Hintergrund des Verfahrens

    Dem zivilrechtlichen Verfahren liegt eine fristlose sowie hilfsweise ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch die Vermieterseite zugrunde. Die Kündigung bezieht sich auf eine Veranstaltung der AfD am Abend der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025. Im Innenhof des Gebäudekomplexes in der Wallenroder Straße in Berlin-Reinickendorf hatte die Partei ihre Wahlparty abgehalten. Dabei wurde unter anderem die Fassade mit dem Parteilogo illuminiert. Zudem kam es zu einer temporären Absperrung durch die Polizei, wodurch der Zugang zum Gebäude für andere Nutzerinnen und Nutzer erheblich eingeschränkt worden sein soll.

    Der Eigentümer – eine österreichische Immobiliengesellschaft – beruft sich auf eine Verletzung mietvertraglicher Vereinbarungen sowie auf eine nachhaltige Störung des Hausfriedens. Nach Angaben des Vermieters seien politische Außenwerbung und die Nutzung des Innenhofs zu Veranstaltungszwecken vertraglich ausgeschlossen worden. Diese Regelung gehe auf ausdrückliche Absprachen beim Vertragsabschluss im Jahr 2022 zurück. Die wiederholte Zuwiderhandlung stelle, so die Argumentation der Klagepartei, eine Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses dar (§ 543 Abs. 1 BGB).

    Position der Beklagten

    Der Bundesverband der AfD weist die Vorwürfe zurück und bestreitet eine Vertragsverletzung. Nach Aussagen aus Parteikreisen seien der Innenhof sowie Teile der Fassade im Rahmen der mietvertraglichen Vereinbarungen nutzbar gewesen. Die Partei hat angekündigt, sich gegen die Räumung mit allen zulässigen rechtlichen Mitteln zu verteidigen. Ein Kauf des Objekts durch die Partei war zwischenzeitlich im Gespräch, scheiterte jedoch nach Angaben des Eigentümers an unterschiedlichen Preisvorstellungen.

    Die Kaltmiete für die rund 2.400 Quadratmeter umfassende Fläche sowie 20 Stellplätze beläuft sich laut Medienberichten auf rund 42.775 Euro monatlich. Der aktuelle Mietvertrag läuft regulär noch bis 2027.

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